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UNSERE AGB

AGB MaBelle Brautboutique Frischknecht

  1. Terminvereinbarungen sind verbindlich. Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 48 Stunden im Voraus durch die Kundin telefonisch oder per E-Mail storniert, wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von CHF 90.– für die entgangene Brautkleid-Beratung, CHF 50.– für die entgangene Standesamt -Anprobe / Musterkleid-Anprobe fällig. Die MaBelle Brautboutique Frischknecht behält sich das Recht vor, diesen Unkostenbeitrag rechtlich einzufordern.

  2. Für die erste Brautkleid-Beratung erheben wir eine Gebühr in der Höhe von CHF 90.- und für die zweite Brautkleid-Beratung eine Gebühr von CHF 50.-, welche dir beim Kauf deines Brautkleides innerhalb von 14 Tagen ab Termin vollumfänglich angerechnet wird.
    Diese Gebühr erheben wir, weil wir uns für jeden Braut-Beratungstermin Zeit blockieren und in dieser Zeit nur für dich und deine Begleitung da sind. 

  3. Bitte komme pünktlich zu deinem Termin. Verspätungen werden von der regulären Anprobezeit abgezogen, da im Anschluss weitere Termine stattfinden. Eine Verlängerung der Anprobe ist nicht möglich - aus Respekt gegenüber den nachfolgenden Bräuten und unserem Team.

  4. Die in der Brautboutique ausgestellten Brautkleider sind Musterkleider. Wenn sich die zukünftige Braut für ein Kleid entscheidet, werden die Masse (Brust-, Taillen- und Hüftumfang) der Braut genommen. Die Masse sind verbindlich, da das Kleid in der jeweiligen Grösse nach Masstabelle des Lieferanten für die Kundin bestellt wird. Für Gewichtsschwankungen, die vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Lieferung und Anpassung des Kleides entstehen, können weder wir noch der Lieferant eine Haftung übernehmen.

  5. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MaBelle Brautboutique Frischknecht. Die vollständige Zahlung hat per EC-/Debitkarte, Kreditkarte oder Twint bei Vertragsabschluss zu erfolgen. Entscheidet sich die Kundin für ein Brautkleid aus den Kategorien Spitzenbrautkleider oder schlichte Brautkleider, kann sie zwischen zwei Zahlungsoptionen wählen - Variante 1: Einmalzahlung bei Vertragsabschluss, Variante 2: Anzahlung 70% bei Vertragsabschluss/ Restzahlung 30% bei Abholung des Kleides. Standesamt-Outfit, und Musterkleider sind bei Vertragsabschluss vollumfänglich zu bezahlen.

  6. Wird die Variante " Anzahlung und Restzahlung" gewählt, verpflichtet sich die Kundin, nach Eintreffen des Kleides und entsprechender Benachrichtigung, das Kleid innerhalb von 8 Wochen abzuholen und den offenen Restbetrag zu begleichen. Mit der Bestellung kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Die Kundin ist zur vollständigen Bezahlung verpflichtet - auch im Falle einer abgesagten Hochzeit oder aus anderen Gründen. Erfolgt die Abholung und Restzahlung nicht innerhalb der Frist von 8 Wochen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten

  7. Sobald das Kleid/Outfit eingetroffen und die Kundin darüber informiert wurde, ist sie verpflichtet, das Kleid /Outfit innerhalb von 8 Wochen abzuholen. Ab der 9. Woche wird eine Lagergebühr von CHF 15.- pro angebrochener Woche fällig. Diese Gebühr deckt die zusätzliche Lagerung sowie den organisatorischen Mehraufwand. Mit der Entgegennahme des Kleides/Accessoires und Zubehör geht das Risiko einer Beschädigung auf den Käufer über.

  8. Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Lieferungen seitens der Hersteller entstehen, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen.

  9. Die Preise der Brautkleider- und Standesamt-Outfits, wie auch der Accessoires und Schuhe sind ausgeschildert. Änderungen an dem Kleid sind nicht in die Preise eingerechnet und werden separat durch die Schneiderin in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.

  10. Änderungen können durch eine externe Schneiderin vorgenommen werden. Dabei wird ein separater Auftrag erstellt, welcher dieser direkt zu begleichen ist. Für Änderungsarbeiten übernimmt die MaBelle Brautboutique Frischknecht keine Haftung.

  11. Die Kundin wir angehalten, das Brautkleid/Braut-Outfit und Accessoires bei Abholung sorgfältig zu prüfen. Sämtliche Mängel oder Veränderungen, die nach der Abholung auftreten und nicht während des Termins in der Boutique festgestellt  und schriftlich festgehalten werden, gehen vollständig auf die Kundin über. Die MaBelle Brautboutique Frischknecht übernimmt nach Abholung keine Haftung für solche Vorkommnisse.

  12. Alle Brautkleider/Braut-Outfits werden nach den Masstabellen des Herstellers für jede Kundin bestellt. Es handelt sich um Kundenaufträge, daher besteht nach Vertragsabschluss kein Rücktrittsrecht, auch nicht bei Absage der Hochzeit, Schwangerschaft oder aus anderen Gründen.

  13. Bei Sondervereinbarungen müssen diese ergänzend zu diesen AGB schriftlich zwischen MaBelle Brautboutique Frischknecht, Alexandra Frischknecht, und der Kundin festgehalten werden.

  14. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dällikon.

 

 

2.Februar 2026

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