Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB MaBelle Brautboutique Frischknecht
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Terminvereinbarungen sind verbindlich. Wird ein vereinbarter Termin nicht mindestens 48 Stunden im Voraus durch die Kundin telefonisch oder per Mail storniert, wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von CHF 100.– für die entgangene Brautkleid-Beratung, CHF 50.– für die entgangene Standesamt -Anprobe fällig. Die MaBelle Brautboutique Frischknecht behält sich das Recht vor, diesen Unkostenbeitrag rechtlich einzufordern.
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Für die erste Brautkleid-Beratung erheben wir eine Gebühr in der Höhe von CHF 100.- und für die zweite Brautkleid-Beratung eine Gebühr von CHF 50.-, welche dir beim Kauf deines Brautkleides an diesem Termin angerechnet wird.
Diese Gebühr erheben wir, weil wir uns für jeden Braut-Beratungstermin Zeit blockieren und in dieser Zeit nur für dich und deine Begleitung da sind. Falls eine weitere Brautkleid-Anprobe stattfindet, verrechnen wir CHF 50.–, welche dir beim Kauf deines Brautkleides an diesem Termin angerechnet wird. -
Die in der Brautboutique ausgestellten Brautkleider sind Musterkleider. Wenn sich die zukünftige Braut für ein Kleid entscheidet, werden die Masse (Brust-, Taillen- und Hüftumfang) der Braut genommen. Die Masse sind verbindlich, da das Kleid in der jeweiligen Grösse nach Masstabelle des Lieferanten für die Kundin bestellt wird. Für Gewichtsschwankungen, die vom Zeitpunkt der Bestellung bis zur Lieferung und Anpassung des Kleides entstehen, können weder wir noch der Lieferant eine Haftung übernehmen.
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Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MaBelle Brautboutique Frischknecht. Die vollständige Zahlung hat per EC-/Debitkarte, Kreditkarte oder Twint bei Vertragsabschluss zu erfolgen. Entscheidet sich die Kundin für ein Brautkleid aus den Kategorien Blütenzauber oder Clean-Chic, kann sie zwischen zwei Zahlungsoptionen wählen - Variante 1: Einmalzahlung bei Vertragsabschluss mit 5% Rabatt auf das Kleid, Variante 2: Anzahlung 70% bei Vertragsabschluss/ Restzahlung 30% bei Abholung des Kleides.
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Wird die Variante " Anzahlung und Restzahlung" gewählt, verpflichtet sich die Kundin, nach Eintreffen des Kleides und entsprechender Benachrichtigung, das Kleid innerhalb von 8 Wochen abzuholen und den offenen Restbetrag zu begleichen. Mit der Bestellung kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande. Die Kundin ist zur vollständigen Bezahlung verpflichtet - auch im Falle einer abgesagten Hochzeit oder aus anderen Gründen. Erfolgt die Abholung und Restzahlung nicht innerhalb der Frist von 8 Wochen, behalten wir uns vor, rechtliche Schritte einzuleiten
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Sobald das Kleid/Outfit eingetroffen und die Kundin darüber informiert wurde, ist sie verpflichtet, das Kleid /Outfit innerhalb von 8 Wochen abzuholen. Ab der 9. Woche wird eine Lagergebühr von CHF 15.- pro angebrochener Woche fällig. Diese Gebühr deckt die zusätzliche Lagerung sowie den organisatorischen Mehraufwand. Mit der Entgegennahme des Kleides/Accessoires und Zubehör geht das Risiko einer Beschädigung auf den Käufer über.
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Wir haften nicht für Schäden oder Verluste, die durch Lieferverzögerungen oder fehlerhafte Lieferungen seitens der Hersteller entstehen, die ausserhalb unseres Einflussbereichs liegen.
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Die Preise der Brautkleider- und Standesamt-Outfits, wie auch der Accessoires und Schuhe sind ausgeschildert. Änderungen an dem Kleid sind nicht in die Preise eingerechnet und werden separat durch die Schneiderin in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Schweizer Franken.
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Änderungen können durch eine externe Schneiderin vorgenommen werden. Dabei wird ein separater Auftrag erstellt, welcher dieser direkt zu begleichen ist. Für Änderungsarbeiten übernimmt die MaBelle Brautboutique Frischknecht keine Haftung.
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Bei der Abholung des Kleides wird die Kundin angehalten, das Kleid und die Accessoires auf etwaige Mängel zu überprüfen. Mängelrügen werden nach Verlassen der Ware aus unserem Lokal nicht anerkannt.
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Es besteht kein Rücktrittsrecht des Kaufvertrags. Dies gilt ebenso bei Ausfall der Hochzeit oder des Anlasses, wie auch bei einer allfälligen Schwangerschaft oder aus anderen Gründen.
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Bei Sondervereinbarungen müssen diese ergänzend zu diesen AGB schriftlich zwischen MaBelle Brautboutique Frischknecht, Alexandra Frischknecht, und der Kundin festgehalten werden.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dällikon.
24. 04. 25